Psychotherapie nach HPG: Was bedeutet das?
Die Abkürzung HPG bezieht sich auf das Heilpraktikergesetz. Sie beschreibt den rechtlichen Rahmen, in dem ich psychotherapeutisch arbeite. Für Sie bedeutet das: Das Angebot ist privat, vertraulich und richtet sich an Selbstzahler:innen.
Dieser Rahmen kann hilfreich sein, wenn Sie psychotherapeutische Unterstützung außerhalb der kassenärztlichen Versorgung suchen und Ihr Anliegen in einem überschaubaren, klar vereinbarten Setting besprechen möchten.
Bei welchen Anliegen kann das Angebot passen?
Häufige Themen sind Angst, innere Unruhe, Erschöpfung, depressive Verstimmung, Selbstwert, Scham, Beziehungsmuster, Lebenskrisen oder schwierige Übergänge. Entscheidend ist nicht, ob Sie Ihr Anliegen schon genau benennen können. Oft entsteht Klarheit erst im Gespräch.
Psychotherapie nach HPG kann Sie dabei unterstützen, Zusammenhänge besser zu verstehen, eigene Grenzen wahrzunehmen und neue Schritte zu entwickeln, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
Grenzen des Angebots
Dieses Angebot ersetzt keine kassenärztliche Psychotherapie, keine ärztliche Behandlung und keine Notfallversorgung. Bei akuten Notfällen, Suizidgedanken, schweren psychiatrischen Krisen oder medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an eine ärztliche oder psychiatrische Notfallstelle.
Wenn im Erstgespräch deutlich wird, dass ein anderer Rahmen notwendig oder geeigneter ist, sprechen wir das offen an.