Psychotherapie nach HPG
Meine Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie bildet die rechtliche Grundlage für die Behandlung psychischer Beschwerden. „Nach HPG“ bezeichnet kein eigenes Therapieverfahren. Das private Angebot richtet sich an Selbstzahler:innen, etwa bei Angst, Erschöpfung, Lebenskrisen oder belastenden Beziehungsmustern.
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